Quo vadis DigitalPakt#D? Der digitale Infrastrukturpakt unter der Lupe

Quo vadis DigitalPakt#D? Der digitale Infrastrukturpakt unter der Lupe
7
Dez

Der Digitalpakt entwickelt sich zum Dauerbrenner: Nachdem die Bundesländer die notwendige Grundgesetzänderung gestoppt haben, bleibt vieles offen. Worum es konkret im Digitalpakt geht, erfahrt ihr in unserem Artikel aus dem letzten Jahr.

Vor fast genau einem Jahr stellte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) den DigitalPakt#D vor, der die Schulen flächendeckend in die Lage versetzen sollte, digitale Bildung zu vermitteln. Doch was hat sich seither getan?

Als die Ministerin den Digitalpakt als Teil der „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ auf einer Pressekonferenz im letzten Oktober vorgestellt hat, zeigte sich nicht nur der Koalitionspartner milde überrascht. Ein derart hochdotiertes, ambitioniertes Unterfangen war nicht erwartet worden. Viele Fragen blieben offen, nicht zuletzt die nach der Finanzierung.

Digitaler Infrastrukturpakt zwischen Bund und Ländern

Auch wenn der DigitalPakt#D meist isoliert betrachtet und diskutiert wird, handelt es sich hierbei streng genommen um eine Maßnahme im Rahmen der bereits erwähnten Bildungsoffensive. Diese soll, laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Chancen und Handlungsfelder aufzeigen, welche der digitale Wandel für alle Bildungsbereiche von der „frühkindlichen Bildung über Schule, berufliche Bildung und Hochschule bis zur Weiterbildung bietet“.

Dem DigitalPakt#D kommt dabei die Aufgabe zu, die dafür notwendige digitale Infrastruktur zu schaffen. Er sieht vor, gemeinsam mit den Bundesländern rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, W-LAN und Geräten zu versorgen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren sollen dafür fünf Milliarden Euro investiert werden.

Klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern

Aufgrund des Kooperationsverbots, das dem Bund jeglichen Einfluss auf die Schulpolitik der Länder – insbesondere durch die Finanzierung von Bildungsmaßnahm – untersagt, ist der Pakt inhaltlich stark eingeschränkt. Die Vereinbarung fußt auf Artikel 91c des Grundgesetzes, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik regelt. Sie enthält zwei Kernelemente:

  1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verpflichtet sich, über fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen mit fünf Milliarden Euro zu fördern.
  1. Die Länder wiederum verpflichten sich zur Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte, Umgestaltung der Lehreraus- und -fortbildung und zur Unterstützung der notwendigen Strategieentwicklung bei Schulen und Schulträgern. Darüber hinaus einigen sich die Länder auf einheitliche technische Standards und die Sicherstellung von Wartung und Betrieb der digitalen Infrastruktur.

Die bereitgestellten Gelder können von den jeweiligen Schulträgern beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist die Entwicklung eines überzeugenden Konzepts zur Umsetzung der vorab festgelegten Kriterien hinsichtlich der digitalen Bildung.

Stockender Fortschritt, unsichere Zukunft

Ausgehend von der Bildungsoffensive der Ministerin wurde Ende Januar dieses Jahres eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des BMBF und der einzelnen Kultusministerien gegründet. Diese sollte Eckpunkte entwickeln, welche die Grundlage für die inhaltliche Ausarbeitung des Bildungspakts bilden sollten. Nach intensiven Verhandlungen wurden am ersten Juni im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) die erarbeiteten Eckpunkte vorgestellt. Anders als seitens der KMK angenommen, wurde das Eckdatenpapier jedoch nicht vom Ministerium gebilligt. Die Ministerin und ihre Mitarbeiter nahmen an der Pressekonferenz wider Erwarten nicht teil. Laut Wanka sei die Länderebene vorschnell an die Öffentlichkeit gegangen.

Die Gespräche zwischen beiden Seiten brachen erst einmal ab, was zu Spekulationen, das Projekt sei gescheitert, führte. Mitte August hieß es aus dem Ministerium, dass beide Seiten wieder mit den Gesprächen beginnen wollten.

Dennoch erscheint vielen die Umsetzung des Pakts weiter fraglich, da im Haushalt 2018 keine Mittel dafür vorgesehen sind. Dies liegt vor allem daran, dass beide Partner sich noch nicht auf eine bindende Vereinbarung geeinigt haben. Ohne diese ist das Konzept aber nicht etatreif und kann somit nicht in den Bundeshaushalt aufgenommen werden. Sowohl Länder als auch Bundesministerium zeigen sich jedoch optimistisch, bis Ende des Jahres zu einer Vereinbarung zu kommen. Viele Schulträger beklagen allerdings fehlende Planungssicherheit.

Die Ministerin hat derweil angegeben, das benötigte Budget in den Koalitionsverhandlungen akquirieren zu können. Mit Blick auf die veränderten Mehrheitsverhältnisse und den Rückzug der SPD in die Opposition, ist jedoch fraglich, ob sich dieser Plan so leicht umsetzen lässt. Auch steht noch nicht fest, ob Wanka auch im neuen Kabinett wieder für das Bildungsministerium verantwortlich sein wird. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der DigitalPakt#D umgesetzt werden kann.

Links:

Die „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des BMBF als PDF: https://www.bmbf.de/pub/Bildungsoffensive_fuer_die_digitale_Wissensgesellschaft.pdf

Die Eckpunkte zum Digitalpakt von BMBF und KMK als PDF: https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/DStGB%20zu%20den%20Eckpunkten%20der%20Bund-L%C3%A4nder%20Vereinbarung%20%E2%80%9EDigitalPaktSchule%E2%80%9C/Ergebnis_Eckpunkte_St-AG_230517.pdf