DSGVO: Schulen in der Pflicht

DSGVO: Schulen in der Pflicht
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Jun

DSGVO – diesen fünf Buchstaben konnte in den letzten Wochen kaum ein Internet-User entgehen. Jeder, der einen Newsletter abonniert hat, bei einem Online-Shop angemeldet ist oder über Profile in den sozialen Netzwerken verfügt, ist mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Berührung gekommen.

Seit 25.05.2018 erweitert die DSGVO das vorher gültige Bundesdatenschutzgesetz. Die Anforderungen an Firmen, Institutionen, Behörden, Vereine und auch Schulen, die personenbezogene Daten speichern, wurden deutlich verschärft. Vielerorts ist daher eine gewisse Unsicherheit bestanden und die Angst, unabsichtlich gegen das Gesetz zu verstoßen.

Personenbezogene Daten

Definition: Personenbezogene Daten sind all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben. (https://www.datenschutz.org/bdsg/)

Wozu braucht es die DSGVO?

Wozu der ganze Aufwand? Diese Frage haben sich in den letzten Wochen viele direkt und indirekte Betroffenen gestellt, wenn sie mit dem Thema konfrontiert wurden. Primäres Ziel der Europäischen Union ist es, mit der DSGVO einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten in allen Mitgliedsstaaten zu garantieren und die Datenschutzanforderung an das digitale Zeitalter anzupassen.

Die bisherige Datenschutzrichtlinie der EU stammt aus dem Jahr 1995 – einer Zeit also, in der Smartphones, Social-Media-Plattformen, Cloud-Speicher etc. noch ferne Zukunftsmusik waren. Da es sich bisher nur um eine Richtlinie handelte, die jeder Staat durch eine entsprechende nationale Rechtsgebung umsetzte, unterschied sich das Datenschutzniveau zwischen den Mitgliedsstaaten mitunter enorm. Um dies in Zukunft zu vermeiden, hat man sich für eine Verordnung entschieden, die verbindlich und direkt von den EU-Staaten umgesetzt werden muss

Was bedeutet die DSGVO für Schulen?

An Schulen wird eine Vielzahl personenbezogener Daten gespeichert. Hierzu gehören unter anderem Namen, Adressen, Klausurnoten und Zeugnisse von Schülerinnen und Schülern. Dementsprechend sind auch sie von den mit der DSGVO einhergehenden Veränderungen im Datenschutz betroffen.

In der Regel wurden alle Schulen von den Kultusministerien der Länder über die notwendigen Änderungen informiert. Dennoch ist es sinnvoll, kurz zusammenzufassen, was Schulen beachten müssen.  Zunächst einmal muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, der an den Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet wird. Darüber hinaus fordert die DSGVO, dass ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt wird. In diesem werden alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden mitsamt dem Zweck der Verarbeitung dokumentiert.

Darüber hinaus sollten alle Schulen überprüfen, ob die Datenschutzerklärung auf ihren Webseiten den aktuellen Anforderungen entspricht.

Informationspflicht bei Datenerhebung und -weitergabe

Bei der Erhebung personenbezogener Daten müssen Schulen künftig die jeweiligen Dateninhaber explizit hierauf hinweisen und deren Einverständnis einholen. Dies ist beispielsweise bei Anmeldungen und Neuaufnahmen der Fall. Gleiches gilt auch für die Weitergabe personenbezogener Daten, etwa bei Schulwechseln.

Darüber hinaus müssen Schulen ihre Angestellten sowie Eltern/Erziehungsberechtigte und Kindern die Notwendigkeit der geforderten Informationen verständlich und transparent erklären. In der Praxis kommt es häufig zu Fehlern, sei es durch fehlende Kenntnisse oder Missverständnisse. Diese müssen an den Landesbeauftragten für Datenschutz gemeldet werden. Zudem müssen alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.

Zusätzlich zu den genannten Änderungen, gibt es noch eine Reihe weiterer Änderungen, die für Schulen relevant sind. Weitere Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Kultusministerien. Einen guten Überblick bietet auch der Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg auf seiner Website.

Fazit

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet für die Betroffenen zweifelsohne viel Arbeit. An vielen Stellen herrscht noch eine gewisse Unsicherheit. Auch viele Lehrerinnen und Lehrer wissen oft noch nicht genau, worauf sie in Zukunft achten müssen, um DSGVO-konform zu handeln. Hilfe hierfür finden sie bei den jeweiligen Kultusministerien und den Landesdatenschutzbeauftragten.

Zwar ist die neue Verordnung mit viel Arbeit verbunden, sie führt aber auch zu transparenteren Regelungen und damit – so das Ziel – zu mehr Rechten auf der Verbraucherseite. Daher lässt sich die DSGVO auch gut als Thema im Politik-und-Wirtschafts- oder Informatikunterricht thematisieren.