Was lange währt: Der DigitalPakt im Überblick

Was lange währt: Der DigitalPakt im Überblick
27
Mai

Etwa zweieinhalb Jahre ist es nun schon her, dass die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) den DigitalPakt Schule als Teil der „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ auf einer Pressekonferenz vorstellte. Ziel sollte es sein, Schulen flächendeckend in die Lage versetzen sollte, digitale Bildung zu vermitteln. Nicht nur der damalige – wie auch heutige – Koalitionspartner (SPD) zeigte sich milde überrascht. Ein derart hochdotiertes, ambitioniertes Unterfangen war nicht erwartet worden. Viele Fragen blieben offen, nicht zuletzt die nach der Finanzierung.

Stillstand und Ungewissheit

Doch lange Zeit geschah gefühlt nichts. Der hierfür notwendige Etat war für den Bundeshaushalt 2018 nicht vorgesehen und es kam immer wieder zu Reibereien mit den Ländern als auch zu Unstimmigkeiten mit der Kultusministerkonferenz. Ganz abgesehen davon, dass auch die langen Koalitionsverhandlungen nach der letzten Bundestagswahl sowie die Regierungsbildung das ambitionierte Projekt immer ferner erschienen ließen.

Umso überraschender mutet es fast an, dass der DigitalPakt am 17.05. in Kraft getreten ist. Zwei Tage zuvor informierte die aktuelle Bildungsministerin Anja Karliczek den Bundestag darüber, dass nun die Unterschriften aller 16 Bundesländer geleistet sein.

Digitaler Infrastrukturpakt zwischen Bund und Ländern

Auch wenn der DigitalPakt meist isoliert betrachtet und diskutiert wird, handelt es sich hierbei streng genommen um eine Maßnahme im Rahmen der bereits erwähnten Bildungsoffensive. Diese soll, laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Chancen und Handlungsfelder aufzeigen, welche der digitale Wandel für alle Bildungsbereiche von der „frühkindlichen Bildung über Schule, berufliche Bildung und Hochschule bis zur Weiterbildung bietet“.

Dem DigitalPakt#D kommt dabei die Aufgabe zu, die dafür notwendige digitale Infrastruktur zu schaffen. Er sieht vor, gemeinsam mit den Bundesländern rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, W-LAN und Geräten zu versorgen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren sollen dafür fünf Milliarden Euro investiert werden.

Klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern

Ein großes Hindernis auf dem Weg zur Umsetzung des DigitalPakts lag im Kooperationsverbots, das dem Bund jeglichen Einfluss auf die Schulpolitik der Länder – insbesondere durch die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen – untersagte. Daher wurde dieses im Rahmen einer Grundgesetzesänderung Ende letztens Jahres gelockert. Sie enthält zwei Kernelemente:

  1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verpflichtet sich, über fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen mit fünf Milliarden Euro zu fördern. Die Länder schießen in diesem Zeitraum 10% der Förderungssumme zu, sodass diese auf insgesamt 5,5 Milliarden Euro steigt.
  2. Die Länder wiederum verpflichten sich zur Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte, Umgestaltung der Lehreraus- und -fortbildung und zur Unterstützung der notwendigen Strategieentwicklungen bei Schulen und Schulträgern. Diese basieren auf den von den Schulen definierten pädagogisch-technischen Zielen. Darüber hinaus einigen sich die Länder auf einheitliche technische Standards und die Sicherstellung von Wartung und Betrieb der digitalen Infrastruktur.

Die bereitgestellten Gelder können von den jeweiligen Schulträgern beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist die Entwicklung eines überzeugenden Konzepts zur Umsetzung der vorab festgelegten Kriterien hinsichtlich der digitalen Bildung.

Gegenstände der Fördermittel

Das Bildungsministerium hat gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung die förderungsfähigen Gegenstände definiert:

  1. Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen
  2. Schulisches WLAN
  3. Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten
  4. Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
  5. digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  6. schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn
  • a) die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und
  • b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und
  • c) bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder
    • aa) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder
    • bb) 25 000 Euro je einzelner Schule 108 oder beides nicht überschreiten

(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF))

Beantragung der Fördermittel

Zwar stehen die Fördermittel des Bundes ab sofort zur Verfügung, deren Beantragung verläuft allerdings über das jeweilige Bundesland. Hierfür entwickeln die Länder derzeit eigene Förderrichtlinien, die unter anderem festlegen sollen, ab wann und an welcher Stelle die Gelder beantragt werden können. Wenn alles gut läuft, könnten schon im Herbst dieses Jahres die ersten Anträge gestellt werden.

Diese werden von den Schulträgern und nicht den Schulen selbst gestellt. Letztere melden ihre Bedarfe an ihre Träger, die diese dann sammeln und in Förderanträge umgewandelt an das jeweilige Bundesland stellen.

Links:

Webseite des Bildungsministeriums zum Digitalpakt Schule:  https://www.bmbf.de/pubhttps://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.php/Bildungsoffensive_fuer_die_digitale_Wissensgesellschaft.pdf

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und der Kultusministerkonferenz als PDF: https://www.bmbf.de/files/2019-03-15_018%20Anlage%20Verwaltungsvereinbarung%20Start%20DigitalPakt.pdf