Praxiswissen für Lehrkräfte: Urheberrecht bei Bildungsmaterialien

Praxiswissen für Lehrkräfte: Urheberrecht bei Bildungsmaterialien
21
Sep

Geht es um Unterrichtsmaterial, kombinieren Lehrer:innen gerne eigene Texte und Werke nicht selten mit passenden Inhalten von Dritten, seien es Bücher, Magazine, Zeitungen, Anbieter für Lehr- und Unterrichtsmittel oder Portale für Fotos, Clip-Art oder Videos. Das erlauben ihnen klar geregelte Ausnahmen im Urheberrecht und zudem die freien Lizenzen und offenen Bildungsmaterialien, auch bekannt als OER, „Open Educational Resources“.

Dennoch ist es wichtig, sich zu vergewissern, wie und wofür man die gefundenen Vorlagen, rechtlich gesehen, einsetzen darf: Was sagen die Bedingungen bezüglich des Hochladens von Inhalten auf die Schulcloud? Ist die Veröffentlichung im Internet möglich, etwa auf einem frei zugänglichen Padlet, auf der eigenen Facebook-Seite oder bei einem Portal für bestimmte Schulfächer?

Von Nutzungsbedingungen zu urheberrechtlichen Grundregeln

Wichtige Hinweise geben hier die „Nutzungsbedingungen“ der jeweiligen Inhalte-Anbietenden. Generell aber sind Lehrkräfte gut beraten, die wesentlichen Regelungen des Urheberrechts zu kennen. Zudem wurde das Urheberrecht in den letzten Jahren mehrfach reformiert und an digitale Medien und globale Netzwerke angepasst.

Die Ausnahmen für Bildungszwecke

Für Bildungszwecke besonders wichtig sind die Ausnahmen, die mit der 2018 in Kraft gesetzten Urheberrechtsreform geschaffen wurden. Die wollen nämlich dem modernen, digitalisierten und vernetzten Bildungsmedienalltag Rechnung tragen. Demnach dürfen Lehrkräfte und Bildungsakteur:innen bereits veröffentlichte, geschützte Werke für nicht kommerzielle Unterrichts- und Lehrzwecke in gewissem Umfang und in gewissem Rahmen erlaubnisfrei verwenden (15 Prozent eines Werks oder Werke geringen Umfangs). Diese Auszüge dürfen im Bildungskontext vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich und wiedergegeben werden, auch über Internet oder Intranet und damit etwa auch im Rahmen eines Onlinekurses. Die Ausnahmeregelungen enthalten weitere Vorgaben und wortwörtlich Grenzen des Erlaubten.

Das etwas andere Nutzungsrechte-Konzept: Creative-Commons-Lizenzen

An zahlreichen (digitalen) Unterrichtsmaterialien finden sich Hinweise darauf, dass Nutzungen pauschal und mit nur wenigen Bedingungen erlaubt sind. Dies ermöglichen die weit verbreiteten Creative-Commons-Lizenzen: Demnach dürfen ein Text, ein Foto, eine Illustration oder auch Aufgabenblätter, Übungsbögen, Begleitmaterial – oder einzelne Bestandteile daraus – für eigene Inhalte übernommen und bearbeitet, aber auch vervielfältigt, vertrieben und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die „Jedermensch-Lizenzen“ verlangen lediglich, dass ein gut auffindbarer Lizenzhinweis erklärt, von wem oder woher das genutzte Werk stammt und unter welcher Creative-Commons-Lizenz das Werk steht.

OER-Angebote wachsen stetig

Auch für Bildungsmaterialien findet man im Web Quellen und Portale für zumeist frei und kostenlos verfügbare Creative-Commons-lizenzierte Inhalte. Da sie offen für weitere Verwendungen und auch Bearbeitungen sind, werden sie als „offene Bildungsmaterialien“ bezeichnet, auf Englisch Open Educational Resources, kurz: OER. Da sich seit einigen Jahren auch immer mehr institutionelle Bildungsakteur:innen, Schulträger und Medieneinrichtungen der Länder dem Konzept der OER zuwenden, nehmen sowohl die inhaltliche Vielfalt als auch die Menge verfügbarer OER-Materialien beständig zu.

OER-Infostelle

Die OER-Infostelle hat zahlreiche Sammlungen und Portale zusammengetragen. 

Ein Beitrag von Herny Steinhau

Dieser Artikel von Henry Steinhau/iRights.Lab https://irights-lab.de steht unter der freien Lizenz CC-BY 4.0 

Henry Steinhau

Henry Steinhau ist Journalist und Redakteur, er arbeitet im Team Forschung & Projekte beim iRights.Lab, dem Berliner ThinkTank für die digitale Welt. Seine Schwerpunktthemen sind Urheberrecht und OER, Medienwissen und Mobilität. Zudem ist er seit Langem in der Weiterbildung und der Hochschullehre aktiv und gibt sein Wissen zu Urheberrecht, Medien und Journalismus in Seminaren, Workshops und Vorträgen weiter.

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Foto: Christoph Löffler/iRights.Lab, https://irights-lab.de, CC-BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Am 18.Oktober 2023 wird Henry Steinhau beim #excitingedu Kongress in Berlin einen Workshop zum Thema „Schnell gecheckt – Praxiswissen für den Lehreralltag zu Urheberrecht und OER“ halten.

Alle Informationen zum Kongress findest du unter excitingedu-kongress.de.