
Kurz nach seiner Amtseinführung hat US-Präsident Donald Trump angekündigt, 500 Milliarden Dollar in ein Großprojekt für Künstliche Intelligenz (KI) fließen zu lassen. Kurz zuvor hatte Trump bereits einige Sicherheitsmaßnahmen für die Entwicklung von KI abgeschafft. Ziel ist es, die USA zur KI-Supermacht aufzubauen.
Zentrales Thema mit geopolitischen Implikationen
Diese Entwicklungen zeigen, dass das Thema künstliche Intelligenz auch mit geopolitischen Implikationen einhergeht und noch mehr ins Zentrum der (Welt-)Öffentlichkeit gerät. Auch in und für Schulen ist der Einsatz von KI ein zentrales Thema, das auch wir im Rahmen von Artikeln und Vorträgen sowie Workshops innerhalb unserer Event-Formate immer wieder thematisieren.
„Konstruktiv-kritischer“ Ansatz der Kultusministerkonferenz
Während in einigen Ländern über Verbote der Nutzung von Künstlicher Intelligenz an Schulen diskutiert wird, setzen die deutschen Kultusministerien auf einen „konstruktiv-kritischen“ Ansatz. Im Oktober letzten Jahres hat die Kultusministerkonferenz (KMK) Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die den Einsatz von KI im Bildungsbereich regeln sollen. Laut KMK könnte das Lernen mit KI-Sprachmodellen bereits in der Grundschule sinnvoll sein.
Die Empfehlungen decken fünf zentrale Bereiche ab: Didaktik, Prüfungen, Lehrerbildung, Regulierung und Chancengerechtigkeit. Sie basieren auf dem Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission vom Juli 2024 sowie zahlreichen Fachgesprächen. Die Kernaussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Einfluss und Auswirkungen von KI auf Lernen und Didaktik
KI bietet sowohl Schüler:innen als auch Lehrkräften Unterstützung im Lernprozess. Neben der Vermittlung von Wissen über die Funktionsweise und ethischen Rahmenbedingungen von KI sollen auch ihre möglichen Gefahren, wie Desinformation, thematisiert werden. Medienbildung wird als wesentliches Element in allen Fächern und Stufen betrachtet.
Für das Lernen mit KI liegt der Fokus zunächst auf den Kernfächern wie Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. KI-basierte Materialien können hier positive Effekte auf die Entwicklung von Basiskompetenzen haben. Während die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) den Einsatz von KI-Sprachmodellen erst ab der achten Klasse empfiehlt, sieht die KMK auch Potenzial für jüngere Schüler:innen. Beispielsweise könnten KI-Anwendungen Texte in leichte Sprache übersetzen oder Schülern ohne Deutschkenntnisse beim Einstieg helfen.
Forschungsprojekte sollen die Möglichkeiten von KI zur Förderung von Schülerkompetenzen weiter untersuchen. Mittelfristig plant die KMK, KI in weiteren Fächern einzusetzen.
Veränderung der Prüfungskultur
Mit der Einführung von KI in den Bildungsbereich wird auch die Prüfungskultur modernisiert. Die KMK plant, Prüfungsformate zu entwickeln, die neben traditionellen Fähigkeiten auch die Zusammenarbeit mit KI und Reflexionskompetenzen berücksichtigen. Besonders mündliche Prüfungen, bei denen Schüler:innen ihre Arbeit präsentieren und verteidigen, werden betont.
Sofern KI bei der Erstellung von Prüfungsarbeiten genutzt wird, soll die Fähigkeit, die Zusammenarbeit mit der Technologie zu reflektieren, ein Bewertungsmaßstab sein. Nicht rechtskonforme Prüfungsformate werden überarbeitet oder abgeschafft. Die abschließende Leistungsbewertung bleibt jedoch weiterhin die Aufgabe der Lehrkraft, während KI-gestützte Tools als Unterstützung für Korrekturen und Feedback eingesetzt werden können.
Professionalisierung von Lehrkräften
Die Schulung von Lehrkräften im Umgang mit KI ist ein zentraler Bestandteil der Empfehlungen. KI-Kompetenzen sollen in allen Phasen der Lehrkräftebildung systematisch verankert werden. Lehrkräfte sollen nicht nur lernen, KI anzuwenden, sondern auch deren technische Grundlagen, Chancen und Risiken verstehen. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden empfohlen, um sicherzustellen, dass Lehrende auf dem neuesten Stand bleiben.
Regulierung
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von KI wird durch den EU AI-Act und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesetzt. Ergänzend sollen ethische Leitlinien berücksichtigt werden. Einheitliche Standards für die Prüfung und Nutzung von KI-Anwendungen sollen im Rahmen des Digitalpakts entwickelt werden. Schulen sollen zudem klare Hinweise für eine rechtskonforme Nutzung erhalten.
Chancengleichheit und Zugang zu KI
Um den Zugang zu KI-Anwendungen zu gewährleisten, soll ein kostenfreier und datenschutzkonformer Zugang zu großen Sprachmodellen wie ChatGPT für alle Schulen bereitgestellt werden. Diese Modelle sollen in bestehende Lernplattformen integriert werden, um den Schüler:innen personalisierte und inklusive Lernmöglichkeiten zu bieten. Geplant ist außerdem die Entwicklung eines speziell für den Bildungsbereich trainierten Sprachmodells, das datenschutzkonform und pädagogisch wertvoll ist.
Tobias Schiller