Praxiswissen für Lehrkräfte: Urheberrecht bei Bildungsmaterialien
Geht es um Unterrichtsmaterial, kombinieren Lehrer:innen gerne eigene Texte und Werke nicht selten mit passenden Inhalten von Dritten, seien es Bücher, Magazine, Zeitungen, Anbieter für Lehr- und Unterrichtsmittel oder Portale für Fotos, Clip-Art oder Videos. Das erlauben ihnen klar geregelte Ausnahmen im Urheberrecht und zudem die freien Lizenzen und offenen Bildungsmaterialien, auch bekannt als OER, „Open Educational Resources“.